Verurteilter Mörder klagt auf Schmerzensgeld

Was ich heute – eigentlich nur durch Zufall – entdeckt habe, lässt mich einmal mehr an unserem Rechtssystem zweifeln.

Vor knapp achteinhalb Jahren wurde der Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Ein Jurastudent wird festgenommen und gesteht schließlich die Tat. Fragwürdige Verhörungsmethoden nach Erfassung des mutmaßlichen Täters sorgten damals schon für heiße Debatten, im damaligen Verfahren musste sich auch der stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident wegen Nötigung verantworten.

Jetzt geht der rechtmäßig Verurteilte gegen genau diese Behandlung vor – und klagt auf Schmerzensgeld. Und zwar sage und schreibe 10.000 Euro.


Magnus Gäfgen, rechtskräftig wegen Mordes an Jakob von Metzler verurteilt, hat das Land Hessen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt, weil ihm bei seiner Festnahme und seiner Vernehmung Schmerzen zugefügt und angedroht wurden.

Seitdem, sagt sein Anwalt, leide er an einer „posttraumatischen Belastungsstörung“. Worauf es im Landgericht im Kern ankommt, ist die Frage, ob ein Mensch, der einen anderen Menschen getötet und damit dessen Recht auf Leben und Unversehrtheit grob missachtet hat, sich auf die Unverletzlichkeit seiner eigenen Würde berufen und diese einklagen darf.

Quelle: welt.de

Wenn man mich fragt, hat diese Person das Recht auf alles Menschliche verwirkt. Aber ich wäre im Zweifelsfall auch für die Todesstrafe in Vergewaltigungs- und Kindermordfällen, daher sollte man mich wahrscheinlich in diesem Fall nicht nach meiner Meinung fragen.

Ungeheuerlich, dass sich für diese Klage tatsächlich ein Anwalt gefunden hat. Ich möchte mir gar nicht vorstellen, was in den Köpfen der Angehörigen vorgehen mag. In meinem Kopf geht nur eines vor: absolutes Unverständnis, und ich komme aus dem Schütteln desselben nicht mehr raus.


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4 Kommentare
  1. ovesworld sagt:

    Aber macht es uns wirklich besser, wenn wir diesem Menschen seine Würde aberkennen? Ist unser Rechtsstaat nicht auf dem Prinzip aufgebaut, dass unsere Würde unantastbar ist und dass wir in keiner Situation auf diese Würde verzichten müssen? Ich bin ganz deiner Meinung, dass ein Mensch der einen anderen Menschen, und noch dazu ein Kind, umgebracht hat eine sehr harte Strafe verdient, aber ich bin der Meinung, dass man diesem Menschen auch seine Würde lassen muss. Zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Schmerzen zugefügt wurden gab es zwar einen begründeten Verdacht, aber eben auch noch keinen eindeutigen Beweis für seine Schuld und heißt das Sprichwort und der Leitgrundsatz unserer Justiz nicht: Im Zweifel für den Angeklagten?
    Diesen Mensch darf man auf gar keinen Fall irgendwann wieder auf die Welt los lassen, aber er darf auch nicht in jeder beliebigen Art und Weise schikaniert, gefoltert oder getötet werden. Denn das würde Willkür bedeuten und somit das Ende unserer Demokratie.

  2. Shiku sagt:

    Das ist natürlich eine üble Sache.
    Einerseits … ich verstehe den Ärger; andererseits auch ovesworld recht – die Würde des Menschen ist unantastbar und wenn im Vorherein gegen ihn vorgegangen wurde, ohne dass es „gut“ begründbar war, das geht auch nicht.
    Wobei ich sagen muss – ich bin zwar gegen die Todesstrafe, denn was gibt uns das Recht, über das Leben eines anderen zu entscheiden? Dann wären wir auch nicht besser als Mörder. Aber fände es nicht schlecht, wenn Täter wenigstens im Ansatz durchleiden müssten, was die Opfer, ihre Familien und Freunde erleiden mussten. Das fände ich nur fair.
    Aber dazu muss die Schuld auch bewiesen sein.
    Dennoch: Dass der Täter sich so noch mal meldet, finde ich – gelinde gesagt – ekelhaft. Rein emotional betrachtet, würde ich sagen, er sollte froh sein, dass gerade so etwas nicht gestattet ist und niemand ihm willkürlich etwas tun darf.
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    Noch was anderes, weniger passendes:
    Ich meld mich wegen der ABC-Challenge – die Listen sind etwas unübersichtlich und durcheinander geworden, deswegen würde ich dich bitten, dich hier nochmal einzutragen:
    http://www.inlinkz.com/wpview.php?id=41871

    Das wäre sehr lieb! :‘)

  3. MariWob sagt:

    Die Frage ist nicht ob ein Anwalt das vertritt… Anwälte sind wie Bluthunde, die geifern nach spektakulären Fälle um sich ihre Sporen zu verdienen!
    Und was die Klage angeht: du kannst gerne mal im §136a StPO nachlesen – mein tägliches Dilemma…
    In diesem Sinne, hoffen wir auf einen Richter mit Mut zur rechtlichen Grauzone, der die Klage vernichtend abschmettert!

  4. ovesworld sagt:

    Tja, da haben wir es wieder. Dieser §136a StPO enthält ja so ziemlich genau, was ich oben schon gesagt habe, er schützt vor Willkür. Doch ich bin auch der Meinung, dass die Klage dieses Typen abgewiesen werden sollte, denn wie bereits gesagt, es ist moralisch und ethisch einfach nicht richtig in so einer Situation noch auf den Opferbonus zu plädieren.

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